Pünktlich zum Jahreswechsel gibt es von Seiten der Bundesregierung Erfreuliches
zu berichten:
das Pflegestärkungsgesetz 1 wurde auf den Weg gebracht.
Das bedeutet auch im stationären Bereich einige Veränderungen für die Pflegebedürftigen.
Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden auf jeweils 6 Wochen/ Jahr
und einen Betrag von 1612 € aufgestockt, und der Schlüssel für das Betreuungspersonal in
den Einrichtungen wird angehoben.
Besonders erfreulich für Sie sind natürlich die Erhöhungen des monatlichen Anteils der
Pflegekassen am Heimentgelt ab dem 01.01.2015.
Alle Änderungen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Preise“ !